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j-m die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen

См. также в других словарях:

  • aberkennen — absprechen * * * ab|er|ken|nen [ ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt <tr.; hat: durch einen [Gerichts]beschluss absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen. Syn.: ↑ entziehen, ↑ sperren, ↑ verweigern, ↑ wegnehmen. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Ehrenrechte — E̲h·ren·rech·te die; Pl; meist in bürgerliche Ehrenrechte Kollekt; bestimmte Rechte, die jeder Staatsbürger hat, wie z.B. das Recht, wählen zu dürfen, oder das Recht, eine öffentliche Funktion auszuüben <jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • absprechen — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; aberkennen * * * ab|spre|chen [ apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat: 1. sich über etwas einigen und ge …   Universal-Lexikon

  • Aberkennung — Entziehung; Entzug * * * Ạb|er|ken|nung 〈f. 20〉 das Aberkennen * * * ạb|er|ken|nen <unr. V.; erkennt ab/(bes. schweiz:) aberkennt, erkannte ab/(bes. schweiz.:) aberkannte, hat aberkannt>: (jmdm. etw.) [durch einen (Gerichts)beschluss]… …   Universal-Lexikon

  • bürgerlich — bür|ger|lich [ bʏrgɐlɪç] <Adj.>: 1. den Staatsbürger betreffend, ihm zustehend: die bürgerlichen Rechte und Pflichten. 2. a) zum Stand der Bürger gehörig: aus bürgerlichem Hause stammen; seine Herkunft ist bürgerlich. Syn.: ↑ bourgeois… …   Universal-Lexikon

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